Referenzen Karriere Über Uns Ratgeber Kontakt Gratis Baum-Check sichern 📞 01525 1307257
Baumfällung

Wann darf man Bäume fällen? Gesetz, Fristen & Genehmigung 2026

23. Mai 2026 14 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Wann darf man Bäume fällen – gefällter Eichenstamm mit Jahresringen im Herbstwald

Ob alter Apfelbaum, schadhafte Linde oder ein Baum nach dem letzten Sturm — irgendwann stellt sich fast jedem Grundstücksbesitzer die Frage: Wann darf man Bäume fällen? Die kurze Antwort: Es kommt darauf an. Drei Regelwerke greifen ineinander — das Bundesnaturschutzgesetz mit seiner Schonzeit, kommunale Baumschutzsatzungen mit Genehmigungspflichten und der Artenschutz, der immer gilt. Wer zur falschen Zeit oder ohne Genehmigung fällt, riskiert je nach Stadt Bußgelder bis zu 50.000 €. Als professionelle Baumpflege in Ulm klären wir solche Fragen täglich. Dieser Ratgeber gibt dir den vollständigen Überblick — von den gesetzlichen Zeitfenstern über die Grenzwerte deutscher Städte bis zu den Ausnahmen bei Gefahrenbäumen. Und er räumt mit einem Irrtum auf, den selbst viele Ulmer glauben.

Was das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) regelt

Das Bundesnaturschutzgesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage, wenn es ums Bäume fällen geht. § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG verbietet es, Bäume außerhalb von Gärten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zu fällen, stark zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

Das Ziel: Tiere schützen, die Gehölze als Brut- und Lebensraum nutzen. Vögel, Fledermäuse, Eichhörnchen und Insekten sind in dieser Zeit besonders verletzlich — und das Gesetz stellt sie unter besonderen Schutz.

Erlaubte Fällzeit: Oktober bis Ende Februar

Die sogenannte Fällzeit beginnt am 1. Oktober und endet am 28./29. Februar. In diesem Zeitraum sind die meisten Laubbäume kahl, Vögel brüten nicht aktiv, und der Eingriff ist naturschutzrechtlich auf der sichersten Seite.

Wann darf man Bäume fällen – frischer Baumstumpf-Querschnitt mit Jahresringen im Herbstwald

Eine schnelle Orientierung nach Jahreszeit:

Zeitraum Bäume im Privatgarten Hecken & Sträucher Bäume in freier Landschaft
Oktober – Februar ✅ erlaubt ✅ erlaubt ✅ erlaubt
März – September ✅ erlaubt* ❌ verboten ❌ verboten

*Bäume in Privatgärten sind vom bundesweiten Fällverbot ausgenommen — aber lokale Baumschutzsatzungen können trotzdem Genehmigungen verlangen, und der Artenschutz gilt immer.

Privatgarten vs. freie Landschaft: Wo gilt was?

Hier verwechseln viele Menschen die Regeln. Das § 39 BNatSchG-Fällverbot gilt nicht für Bäume in privaten Hausgärten und gärtnerisch genutzten Grundstücken. Dort darfst du Einzelbäume bundesrechtlich das ganze Jahr fällen.

Anders sieht es mit Hecken und Gebüschen aus — die unterliegen selbst im Privatgarten dem Fällverbot von März bis September. Der entscheidende Unterschied: Handelt es sich um einen Einzelbaum oder um Gehölzstrukturen wie Hecken und Sträucher? Schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken bleiben übrigens ganzjährig erlaubt — die Details erklärt unser Ratgeber zum Heckenschnitt und seinen gesetzlichen Zeitfenstern.

Was außerhalb von Gärten wächst — an Straßenrändern, auf Wiesen, an Feldrainen oder an Gewässern — ist vom Fällverbot von März bis September erfasst. Hier ist eine Facheinschätzung immer sinnvoll.

Gilt das Fällverbot auch im Wald?

Ein Sonderfall, den kaum ein Ratgeber erklärt: Im Wald gilt die Schonzeit des § 39 BNatSchG nicht für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Holzeinschlag ist forstrechtlich grundsätzlich ganzjährig möglich — geregelt über die Landeswaldgesetze, in Baden-Württemberg das LWaldG.

Für Privatpersonen heißt das aber nicht, dass im Wald freie Bahn wäre — im Gegenteil:

Praktisch fällen die meisten Waldbesitzer trotzdem zwischen Oktober und Februar: Das Holz ist dann saftärmer, besser lagerfähig und der Eingriff für die Natur am schonendsten.

Baumschutzsatzungen: Ab wann Städte eine Genehmigung verlangen

Die bundesrechtliche Gartenausnahme ist nur die halbe Wahrheit. Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützen — unabhängig davon, auf wessen Grundstück sie stehen. Dann brauchst du auch für den Baum im eigenen Garten eine Genehmigung zum Baumfällen.

Die Grenzwerte unterscheiden sich deutlich von Stadt zu Stadt:

Stadt Geschützt ab Stammumfang Messhöhe
München 60 cm 100 cm
Berlin 80 cm (Laubbäume, mehrstämmig ab 50 cm) 130 cm
Stuttgart 80 cm 100 cm
Saarbrücken 80 cm 100 cm
Köln 100 cm 100 cm
Bremen 120 cm 130 cm
Ulm keine allgemeine Baumschutzsatzung

Wichtig: Gemessen wird fast immer der Umfang, nicht der Durchmesser. Ein Stamm mit 25 cm Durchmesser hat rund 78 cm Umfang. Und die Satzungen schützen meist nicht nur vor der Fällung, sondern auch vor starken Kronenrückschnitten und Wurzeleingriffen.

Ulm & Region: Keine Baumschutzsatzung — aber kein Freifahrtschein

Jetzt zur Region, in der wir täglich arbeiten — und zu einem weit verbreiteten Irrtum: Die Stadt Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung. Auch im Alb-Donau-Kreis existiert keine. Einen pauschalen Stammumfang, ab dem jeder Gartenbaum genehmigungspflichtig wäre, gibt es hier also nicht.

Trotzdem darfst du in Ulm nicht jeden Baum einfach fällen. Eine Genehmigung oder Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Ulm ist nötig, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

Die Stadt Ulm empfiehlt, Anfragen möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung zu stellen. In Neu-Ulm auf der bayerischen Seite gilt übrigens eine andere Zuständigkeit und Rechtslage — die Unterschiede zwischen beiden Städten haben wir im Ratgeber zum Baumschutz in Ulm und Neu-Ulm zusammengefasst.

So läuft eine Fällgenehmigung ab — Schritt für Schritt

Wenn dein Baum in eine der genannten Schutzkategorien fällt (oder deine Stadt eine Baumschutzsatzung hat), führt der Weg über einen Antrag. So gehst du vor:

  1. Schutzstatus klären — Baumschutzsatzung? B-Plan? Naturdenkmal? Ein Anruf bei der Stadt oder ein Blick in den Bebauungsplan schafft Klarheit.
  2. Unterlagen zusammenstellen — Lageplan mit eingezeichnetem Standort, Fotos von Stamm und Krone, gemessener Stammumfang.
  3. Begründung formulieren — Schäden, Standunsicherheit, Pilzbefall, Bauvorhaben oder unzumutbare Beeinträchtigung. Je konkreter, desto besser.
  4. Antrag einreichen — in Ulm bei der Unteren Naturschutzbehörde, online über das Serviceportal oder schriftlich; mindestens 4 Wochen Vorlauf einplanen.
  5. Bescheid abwarten und Fällzeit einhalten — erst nach Genehmigung fällen, idealerweise zwischen Oktober und Februar.

Als ETT-zertifizierter Betrieb erstellen wir bei Baumpflege Schlupek Fachstellungnahmen zum Baumzustand für die Behörde — gut dokumentierte Anträge mit Fotos und Sachverständigen-Einschätzung werden nach unserer Erfahrung deutlich schneller bearbeitet. Bei unmittelbarer Gefahr ist ein beschleunigtes Verfahren möglich. Wann sich ein vollständiges Gutachten lohnt, erklärt unser Ratgeber zum Baumgutachten.

Artenschutz nach § 44 BNatSchG: Was immer verboten ist

Egal zu welcher Jahreszeit und egal ob eine Genehmigung vorliegt: Besetzte Vogelnester und Nisthöhlen dürfen niemals zerstört werden. Das regelt § 44 BNatSchG — der besondere Artenschutz — und er steht über allen anderen Vorschriften.

Bevor ein Baum gefällt wird, muss geprüft werden, ob aktive Nester vorhanden sind. Bei großen Altbäumen gilt das auch für Höhlen, in denen Fledermäuse oder Spechte ihren Nachwuchs großziehen. Fledermausquartiere sind sogar dann geschützt, wenn die Tiere gerade nicht anwesend sind — sie gelten als dauerhafte Ruhestätten.

In unserer Praxis als Baumfällservice in Ulm führen wir vor jeder Fällung eine sorgfältige Sichtprüfung durch. Wenn nötig, verschieben wir die Maßnahme oder stimmen uns mit der Naturschutzbehörde ab.

Gefahrenbäume und Sturmschäden: Ausnahmen vom Fällverbot

Was passiert, wenn ein Baum nach einem Sturm halb umgefallen ist und akute Gefahr darstellt? In diesem Fall sind Ausnahmen vom Fällverbot möglich — auch während der Schutzzeit von März bis September.

§ 39 BNatSchG erlaubt Ausnahmen bei:

Die Ausnahme greift nur bei echtem, nachweisbarem Gefahrenpotenzial — nicht, weil ein Baum störend oder unerwünscht ist. Dokumentiere die Gefahr mit Fotos, bevor gehandelt wird, und informiere anschließend die Behörde. Und auch bei einer Notfällung müssen Nester vorab geprüft werden, sofern die Zeit es erlaubt. Woran du einen gefährlichen Baum überhaupt erkennst, zeigt unser Ratgeber zu den Merkmalen von Gefahrenbäumen.

Wenn dein Baum nach einem Sturm zum Sicherheitsrisiko geworden ist, kontaktiere uns direkt — wir beurteilen die Situation fachkundig und handeln schnell.

Nachbars Baum: Was an der Grundstücksgrenze gilt

Viele Fällfragen entstehen gar nicht am eigenen Baum, sondern am Baum des Nachbarn. Die wichtigsten Regeln aus dem Nachbarrecht:

Auch für den Rückschnitt beim Nachbarüberhang gilt übrigens die Schonzeit: Starke Rückschnitte sind nur von Oktober bis Februar zulässig, und der Baum darf durch den Rückschnitt nicht absterben. Im Konfliktfall lohnt sich eine fachliche Einschätzung mehr als ein Rechtsstreit — wir dokumentieren den Zustand neutral und schlagen Lösungen vor, die beide Seiten mittragen.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Ohne Genehmigung fällen darfst du einen Baum, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind. Die sichere Prüfreihenfolge:

  1. Steht der Baum im Hausgarten? → Dann greift die bundesrechtliche Gartenausnahme, ganzjähriges Fällen ist möglich
  2. Hat deine Kommune eine Baumschutzsatzung — und liegt der Baum über dem Grenzwert? → In Ulm: keine allgemeine Satzung; in München, Stuttgart & Co. gelten die Umfangsgrenzen aus der Tabelle oben
  3. Gibt es Sonderschutz? → Naturdenkmal, B-Plan-Festsetzung, Allee, Schutzgebiet
  4. Ist Schonzeit (März–September)? → Für Hecken, Sträucher und Bäume außerhalb von Gärten tabu
  5. Sind Nester oder Höhlen erkennbar? → Artenschutz § 44 BNatSchG geht immer vor

Erst wenn alle fünf Fragen unkritisch beantwortet sind, ist die Fällung genehmigungsfrei möglich. Welche Baumarten und Größen typischerweise frei sind — von Obstbäumen bis zu jungen Nadelbäumen — schlüsselt unser Ratgeber Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? im Detail auf.

Im Zweifel: lieber kurz nachfragen als ein teures Bußgeld riskieren. Der Anruf bei der Naturschutzbehörde kostet nichts — eine ungeplante Fällung kann teuer werden.

Bußgelder bei illegaler Baumfällung

Die Strafen für unerlaubtes Baumfällen sind empfindlich — und sie werden verhängt, wie Fälle aus der Region regelmäßig zeigen:

Verstoß Gesetzliche Grundlage Max. Bußgeld
Fällen in der Schonzeit (§ 39 BNatSchG) § 69 Abs. 7 BNatSchG bis 10.000 €
Verstoß gegen kommunale Baumschutzsatzung je nach Stadt/Landesrecht bis 50.000 €, teils bis 100.000 €
Zerstörung von Nestern & Ruhestätten (§ 44 BNatSchG) § 69 Abs. 7 BNatSchG bis 50.000 €

Hinzu kommt häufig eine Ersatzpflanzungspflicht — du müsstest also auf eigene Kosten neue Bäume setzen, bei wertvollen Altbäumen auch mehrere. In unserer Praxis in Ulm haben wir Fälle erlebt, in denen für einen ungenehmigt gefällten Baum im Nachhinein mehrere tausend Euro fällig wurden. Als Fachbetrieb für Baumpflanzung in Ulm kennen wir die Anforderungen der Behörden an Ersatzpflanzungen und begleiten dich durch das Verfahren.

Wann darf man Bäume fällen – gepflegter Laubbaum in einem süddeutschen Garten nach professioneller Baumpflege

Was kostet eine legale Baumfällung?

Zum Vergleich mit den Bußgeldern lohnt der Blick auf die legalen Kosten — sie sind fast immer der günstigere Weg:

Eine vollständige Kostenaufschlüsselung mit Beispielen aus echten Projekten findest du in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Baumfällung in Ulm.

Profi beauftragen oder selbst fällen?

Das Fällen eines Baums klingt einfacher, als es ist — besonders bei größeren Exemplaren. Neben dem rechtlichen Rahmen spielen handwerkliche Kompetenz, Sicherheitsausrüstung und die richtige Falltechnik eine entscheidende Rolle. Wie eine fachgerechte Fällung technisch abläuft, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Baumfällen.

Ein professioneller Baumfällservice lohnt sich besonders, wenn:

Manchmal lohnt sich übrigens auch ein anderer Blick auf die Situation: Nicht immer ist eine Fällung die einzige Lösung. Mit gezieltem Baumschnitt und Kronenpflege in Ulm lässt sich manch ein Baum noch viele Jahre retten und sicher erhalten — das ist oft die günstigere und ökologisch sinnvollere Alternative.

Wann darf man Bäume fällen im Privatgarten?
+

Bäume im Privatgarten sind bundesrechtlich vom Fällverbot (1. März bis 30. September) ausgenommen — Bäume fällen ist hier grundsätzlich das ganze Jahr erlaubt. Voraussetzung: Keine kommunale Baumschutzsatzung schreibt eine Genehmigung vor, kein Sonderschutz (Naturdenkmal, Bebauungsplan) greift, und es sind keine besetzten Nester oder Höhlen vorhanden.

Was passiert, wenn man einen Baum ohne Genehmigung fällt?
+

Je nach Verstoß drohen Bußgelder: bis 10.000 € beim Fällen in der Schonzeit, bis 50.000 € bei Zerstörung besetzter Nester und je nach Stadt bis 50.000 € oder mehr bei Verstößen gegen eine Baumschutzsatzung. Zusätzlich kann die Behörde eine Ersatzpflanzung auf deine Kosten anordnen.

Dürfen Hecken im Sommer geschnitten werden?
+

Hecken, lebende Zäune und Gebüsche dürfen laut § 39 BNatSchG von März bis September weder gefällt noch stark zurückgeschnitten werden — auch im Privatgarten. Erlaubt bleiben ganzjährig schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen.

Brauche ich in Ulm eine Genehmigung zum Baumfällen?
+

Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung — einen pauschalen Stammumfang, ab dem jeder Baum genehmigungspflichtig wäre, gibt es nicht. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist aber nötig bei Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen, Festsetzungen im Bebauungsplan, Alleen und in Artenschutzfällen. Die Stadt empfiehlt, Anfragen rund 4 Wochen vor der geplanten Fällung zu stellen.

Darf ich einen Baum fällen, wenn er krank ist?
+

Ein kranker oder abgestorbener Baum kann ein triftiger Grund für eine Fällung oder Ausnahmegenehmigung sein. Die Erkrankung sollte nachgewiesen werden — idealerweise durch die Fachstellungnahme eines zertifizierten Baumpflegers. Wir erstellen diese Dokumente für unsere Kunden in Ulm und der Region.

Was tun, wenn ein Baum nach einem Sturm umgestürzt ist?
+

Bei akuter Gefahr greift die Ausnahmeregelung des § 39 BNatSchG: Du darfst den Baum auch während der Schutzzeit beseitigen, wenn er eine unmittelbare Gefahr darstellt. Dokumentiere den Schaden mit Fotos und informiere danach die zuständige Behörde. Ruf im Zweifel einen Fachbetrieb — wir sind schnell vor Ort.

Darf ich im Wald Bäume fällen, wann ich will?
+

Die Schonzeit des § 39 BNatSchG gilt nicht für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft — Holzeinschlag ist forstrechtlich ganzjährig möglich. Es gelten aber Landeswaldgesetz, Artenschutz und Schutzgebietsverordnungen. Als Waldbesitzer solltest du größere Hiebe mit der Forstbehörde abstimmen; üblich und schonender ist der Einschlag zwischen Oktober und Februar.

Kann ich verlangen, dass mein Nachbar seinen Baum fällt?
+

In aller Regel nicht. Laubfall, Schatten oder Samenflug gelten als ortsübliche Beeinträchtigungen, die du hinnehmen musst. Überhängende Äste und eindringende Wurzeln darfst du nach § 910 BGB beseitigen — aber erst nach Fristsetzung gegenüber dem Nachbarn, nur bei tatsächlicher Beeinträchtigung und außerhalb der Schonzeit.

Fazit

Die Frage, wann darf man Bäume fällen, lässt sich nicht mit einem einzigen Satz beantworten. Bundesrecht, kommunale Satzungen und Artenschutz greifen ineinander — und wer ohne Wissen handelt, riskiert hohe Bußgelder und Ersatzpflanzungspflichten.

Das Wichtigste in Kürze: Gartenbäume darfst du bundesrechtlich ganzjährig fällen, die beste und sicherste Zeit ist Oktober bis Ende Februar. Viele Städte verlangen ab einem bestimmten Stammumfang eine Genehmigung — Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung, prüft aber Naturdenkmale, Bebauungspläne und Artenschutz. Hecken und Sträucher sind von März bis September immer geschützt. Und besetzte Nester dürfen niemals zerstört werden.

Du hast einen Baum, der weg muss — und willst rechtlich auf der sicheren Seite sein? Wir übernehmen die fachliche Prüfung, klären den Schutzstatus mit der Behörde und fällen sauber, sicher und dokumentiert. Nach der Fällung kümmern wir uns auch um den Baumstumpf — damit dein Garten wieder frei ist.

Jetzt Angebot zur Baumfällung einholen

Sie brauchen einen Profi?

Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.

Kostenlosen Baum-Check vereinbaren