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Ulm & Region

Baumschutzverordnung Ulm & Neu-Ulm: Alle Unterschiede 2026

18. Juni 2026 8 Min. Lesezeit Nikolai Schlupek Nikolai Schlupek
Baumschutzverordnung Ulm Neu-Ulm – mächtiger Stadtbaum im Sommer mit südwestdeutscher Stadtkulisse im Hintergrund

Wer in der Region Ulm/Neu-Ulm einen Baum fällen möchte, steht schnell vor einer verwirrenden Frage: Brauche ich eine Genehmigung — und wenn ja, von wem? Die Antwort hängt davon ab, auf welcher Seite der Donau dein Grundstück liegt. Als Baumpflege-Betrieb aus Ulm kennen wir die Unterschiede der Baumschutzverordnung Ulm und Neu-Ulm aus täglicher Praxis — und helfen dir, die richtige Entscheidung zu treffen.

Ulm und Neu-Ulm — zwei Städte, zwei Rechtswelten

Ulm liegt in Baden-Württemberg, Neu-Ulm in Bayern. Getrennt durch die Donau, sind die beiden Städte bundeslandrechtlich in unterschiedlichen Welten — und das zeigt sich nirgends deutlicher als beim Baumschutz.

Ulm nutzt das Instrument der kommunalen Baumschutzsatzung, das Baden-Württemberg seinen Gemeinden ermöglicht. Neu-Ulm hat von der bayerischen Möglichkeit, eine eigene Baumschutzverordnung zu erlassen, bislang keinen Gebrauch gemacht. Das heißt aber keineswegs, dass in Neu-Ulm alles erlaubt ist — dazu weiter unten mehr.

Die Baumschutzsatzung Ulm: Was sie genau regelt

Die Stadt Ulm schützt Bäume auf privatem und öffentlichem Grund durch ihre Baumschutzsatzung. Für dich als Grundstücksbesitzer in Ulm bedeutet das: Bevor du einen Baum fällst, musst du prüfen, ob er unter die Satzung fällt.

Der Grenzwert: Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 25 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Boden, sind in Ulm grundsätzlich geschützt und genehmigungspflichtig. Obstbäume und kleinere Bäume unterhalb dieses Grenzwertes darfst du ohne Genehmigung fällen — sofern keine anderen Schutzregelungen greifen.

Für alle geschützten Bäume gilt: Du brauchst eine Baumfällgenehmigung vom Stadtplanungsamt Ulm. Den Antrag kannst du schriftlich oder über das Online-Portal der Stadt einreichen. Mehr Details zu den Ulm-spezifischen Regelungen findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Baumschutzsatzung Ulm.

Fällverbote in Ulm: Die Sperrzeit und ihre Ausnahmen

Auch mit gültiger Genehmigung gibt es in Ulm eine klare Sperrzeit: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen verboten — außer in begründeten Notfällen, etwa bei akuter Gefahr durch einen Sturmschaden oder einen abgestorbenen Gefahrenbaum.

Dieser Zeitraum schützt die Brutzeit der Vögel, die in Ulms Stadtbäumen ihre Nester bauen. Das Verbot gilt auch dann, wenn du bereits eine Genehmigung besitzt. Wer in dieser Sperrzeit unerlaubt fällt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Baumschutzverordnung Ulm Neu-Ulm – alte Baumrinde mit Moos und Flechten als Symbol für schützenswerte Stadtbäume

Neu-Ulm: Keine Baumschutzverordnung — aber trotzdem Schutz

Neu-Ulm hat keine kommunale Baumschutzsatzung. Das klingt nach einem Freifahrtschein — ist es aber definitiv nicht.

Stattdessen greift in Neu-Ulm ein zweistufiges Regelwerk:

Was im Bebauungsplan Neu-Ulm zu beachten ist

Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument des Baumschutzes in Neu-Ulm. Ob dein Baum darin als Erhaltungsbaum ausgewiesen ist, erfährst du beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm — entweder direkt vor Ort oder telefonisch.

Ist dein Baum im Bebauungsplan eingetragen, brauchst du selbst für stärkere Rückschnitte eine Genehmigung. In solchen Fällen ist professionelle Baumpflege in der Region Ulm/Neu-Ulm oft die sicherere Wahl: Als ETT-zertifizierter Betrieb kennen wir die nötige Dokumentation für den Genehmigungsantrag und begleiten dich durch das Verfahren.

Was in beiden Städten gilt: Der Artenschutz nach BNatSchG

Unabhängig davon, ob du in Ulm oder Neu-Ulm wohnst — das Bundesnaturschutzgesetz gilt für alle. Es schützt nicht nur Bäume pauschal, sondern konkret die Tiere, die darin leben.

Folgende Eingriffe sind ganzjährig verboten, wenn geschützte Tierarten betroffen sind:

Das bedeutet in der Praxis: Selbst wenn eine Fällung grundsätzlich erlaubt wäre, musst du vorher prüfen, ob Vögel, Fledermäuse oder andere geschützte Tiere im Baum leben. In Zweifelsfällen empfiehlt sich ein professioneller Baumschnitt in Ulm mit Artenschutz-Voruntersuchung durch einen zertifizierten Baumpfleger.

Naturdenkmäler: Diese Bäume sind in beiden Städten absolut geschützt

In Ulm wie in Neu-Ulm gibt es Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind. Diese stehen unter besonders strengem Schutz — sie dürfen weder gefällt noch wesentlich beschädigt werden, egal ob eine Baumschutzsatzung existiert oder nicht.

Naturdenkmäler sind in den Datenbanken der Umweltbehörden erfasst. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Baum als Naturdenkmal gilt, frag vor jedem Eingriff bei der zuständigen Stelle nach — in Ulm beim Stadtplanungsamt, in Neu-Ulm beim Landratsamt Neu-Ulm.

Der schnelle Vergleich: Ulm vs. Neu-Ulm auf einen Blick

Merkmal Ulm (Baden-Württemberg) Neu-Ulm (Bayern)
Kommunale Baumschutzsatzung ✅ Ja ❌ Nein
Genehmigungspflicht Ab 25 cm Ø / gemessen in 130 cm Per Bebauungsplan-Eintrag
Fällstopp Brutzeit 01.03.–30.09. 01.03.–30.09.
Zuständige Stelle Stadtplanungsamt Ulm Stadtplanungsamt Neu-Ulm / Landratsamt
Artenschutz BNatSchG ✅ Gilt immer ✅ Gilt immer
Naturdenkmäler Absolut geschützt Absolut geschützt

Sonderfall Sturmschaden: So handelst du richtig

Sturmschäden sind eine anerkannte Ausnahme vom Fällverbot — in beiden Städten. Wenn ein Baum durch Sturm oder Eis akut zur Gefahr wird (drohende Astbrüche, gekippter Stamm, eingebrochene Krone), darfst du auch innerhalb der Sperrzeit handeln.

Wichtig dabei: Dokumentiere den Schaden fotografisch, bevor du einen Baumpfleger rufst. Informiere die zuständige Behörde danach schnellstmöglich. In unserer Erfahrung ist die Reaktionszeit entscheidend — der Notfallservice von Baumpflege Schlupek ist für genau solche Situationen ausgelegt und kennt die Meldepflichten auf beiden Seiten der Donau.

Wann du auf jeden Fall einen Fachbetrieb einschalten solltest

Ob Ulm oder Neu-Ulm — es gibt Situationen, in denen du professionelle Unterstützung brauchst:

Unsere Baumfällung in Ulm und der Region Neu-Ulm erfolgt immer mit Voruntersuchung, Artenschutzcheck und korrekter Genehmigungsdokumentation — so bist du auf der sicheren Seite.

Baumschutzverordnung Ulm Neu-Ulm – gepflegter Stadtbaum in südwestdeutschem Stadtpark im Herbstgold

Brauche ich in Neu-Ulm eine Baumfällgenehmigung?
+

Neu-Ulm hat keine Baumschutzsatzung. Trotzdem kann dein Baum durch den Bebauungsplan als Erhaltungsbaum ausgewiesen oder als Naturdenkmal geschützt sein. Frag vor der Fällung beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm nach — das ist kostenlos und schützt dich vor unerwarteten Bußgeldern.

Ab welchem Stammdurchmesser ist ein Baum in Ulm geschützt?
+

In Ulm gilt die Baumschutzsatzung ab einem Stammdurchmesser von 25 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Boden. Obstbäume und kleinere Bäume unterhalb dieses Grenzwertes sind genehmigungsfrei fällbar — sofern keine anderen Schutzregelungen greifen.

Wann darf ich in Ulm und Neu-Ulm Bäume fällen?
+

In beiden Städten gilt das bundesweite Fällverbot nach BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen aus Artenschutzgründen verboten. Ausnahmen gibt es nur bei akuter Gefahr, zum Beispiel nach einem Sturmschaden.

Was kostet eine Baumfällgenehmigung in Ulm?
+

Die Gebühren für eine Baumfällgenehmigung in Ulm variieren je nach Aufwand der Prüfung. Mehr zu den Gesamtkosten einer Baumfällung erfährst du in unserem Ratgeber zu Baumfällung Ulm Kosten.

Darf ich in Ulm ohne Genehmigung Äste abschneiden?
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Leichte Formschnitte, die das Erscheinungsbild des Baums nicht wesentlich verändern, sind in Ulm in der Regel auch ohne Genehmigung möglich. Stärkere Schnitte — mehr als ein Drittel der Krone — solltest du mit dem Stadtplanungsamt abstimmen. Unser Baumschnitt Ulm Service übernimmt alle nötigen Abklärungen für dich.

Wer ist in Neu-Ulm für Fragen zum Baumschutz zuständig?
+

In Neu-Ulm ist das Stadtplanungsamt der erste Ansprechpartner für Fragen zum Bebauungsplan und Baumschutz. Für Fragen zum Artenschutz nach BNatSchG ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm zuständig.

Fazit: Donau trennt mehr als nur zwei Stadtteile

Die Baumschutzverordnung Ulm und Neu-Ulm unterscheiden sich grundlegend: Ulm schützt Bäume mit einer klaren Satzung und Genehmigungspflicht ab 25 cm Stammdurchmesser, Neu-Ulm hingegen ohne eigene Satzung, dafür mit Bebauungsplan und Bundesnaturschutzgesetz als Schutzinstrumenten. Wer auf der Neu-Ulmer Seite wohnt, sollte nicht davon ausgehen, dass ohne Satzung alles erlaubt ist.

In unserer täglichen Arbeit als Baumpflege-Fachbetrieb in Ulm und der Region sehen wir immer wieder, wie komplex die Rechtslage in der Praxis ist. Unsere Empfehlung: Lass dir vor jedem Eingriff einen kurzen Check machen — das ist in aller Regel kostenlos und schützt dich vor teuren Folgekosten.

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