Baumschutzverordnung Ulm & Neu-Ulm: Alle Unterschiede 2026
Wer in der Region Ulm/Neu-Ulm einen Baum fällen möchte, steht schnell vor einer verwirrenden Frage: Brauche ich eine Genehmigung — und wenn ja, von wem? Die Antwort hängt davon ab, auf welcher Seite der Donau dein Grundstück liegt. Als Baumpflege-Betrieb aus Ulm kennen wir die Unterschiede der Baumschutzverordnung Ulm und Neu-Ulm aus täglicher Praxis — und helfen dir, die richtige Entscheidung zu treffen.
Ulm und Neu-Ulm — zwei Städte, zwei Rechtswelten
Ulm liegt in Baden-Württemberg, Neu-Ulm in Bayern. Getrennt durch die Donau, sind die beiden Städte bundeslandrechtlich in unterschiedlichen Welten — und das zeigt sich nirgends deutlicher als beim Baumschutz.
Ulm nutzt das Instrument der kommunalen Baumschutzsatzung, das Baden-Württemberg seinen Gemeinden ermöglicht. Neu-Ulm hat von der bayerischen Möglichkeit, eine eigene Baumschutzverordnung zu erlassen, bislang keinen Gebrauch gemacht. Das heißt aber keineswegs, dass in Neu-Ulm alles erlaubt ist — dazu weiter unten mehr.
Die Baumschutzsatzung Ulm: Was sie genau regelt
Die Stadt Ulm schützt Bäume auf privatem und öffentlichem Grund durch ihre Baumschutzsatzung. Für dich als Grundstücksbesitzer in Ulm bedeutet das: Bevor du einen Baum fällst, musst du prüfen, ob er unter die Satzung fällt.
Der Grenzwert: Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 25 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Boden, sind in Ulm grundsätzlich geschützt und genehmigungspflichtig. Obstbäume und kleinere Bäume unterhalb dieses Grenzwertes darfst du ohne Genehmigung fällen — sofern keine anderen Schutzregelungen greifen.
Für alle geschützten Bäume gilt: Du brauchst eine Baumfällgenehmigung vom Stadtplanungsamt Ulm. Den Antrag kannst du schriftlich oder über das Online-Portal der Stadt einreichen. Mehr Details zu den Ulm-spezifischen Regelungen findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Baumschutzsatzung Ulm.
Fällverbote in Ulm: Die Sperrzeit und ihre Ausnahmen
Auch mit gültiger Genehmigung gibt es in Ulm eine klare Sperrzeit: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen verboten — außer in begründeten Notfällen, etwa bei akuter Gefahr durch einen Sturmschaden oder einen abgestorbenen Gefahrenbaum.
Dieser Zeitraum schützt die Brutzeit der Vögel, die in Ulms Stadtbäumen ihre Nester bauen. Das Verbot gilt auch dann, wenn du bereits eine Genehmigung besitzt. Wer in dieser Sperrzeit unerlaubt fällt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Neu-Ulm: Keine Baumschutzverordnung — aber trotzdem Schutz
Neu-Ulm hat keine kommunale Baumschutzsatzung. Das klingt nach einem Freifahrtschein — ist es aber definitiv nicht.
Stattdessen greift in Neu-Ulm ein zweistufiges Regelwerk:
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Bebauungsplan: Viele Bäume in Neu-Ulm sind im geltenden Bebauungsplan als „zu erhalten" eingetragen. Vor jeder Fällung solltest du beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm prüfen lassen, ob dein Baum dort eingetragen ist.
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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Dieses Bundesgesetz gilt überall in Deutschland — also auch ohne kommunale Satzung. Es verbietet das Fällen, Roden oder starke Zurückschneiden von Gehölzen vom 1. März bis 30. September aus Artenschutzgründen. Das gilt für Innen- und Außenbereich gleichermaßen.
Was im Bebauungsplan Neu-Ulm zu beachten ist
Der Bebauungsplan ist das zentrale Instrument des Baumschutzes in Neu-Ulm. Ob dein Baum darin als Erhaltungsbaum ausgewiesen ist, erfährst du beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm — entweder direkt vor Ort oder telefonisch.
Ist dein Baum im Bebauungsplan eingetragen, brauchst du selbst für stärkere Rückschnitte eine Genehmigung. In solchen Fällen ist professionelle Baumpflege in der Region Ulm/Neu-Ulm oft die sicherere Wahl: Als ETT-zertifizierter Betrieb kennen wir die nötige Dokumentation für den Genehmigungsantrag und begleiten dich durch das Verfahren.
Was in beiden Städten gilt: Der Artenschutz nach BNatSchG
Unabhängig davon, ob du in Ulm oder Neu-Ulm wohnst — das Bundesnaturschutzgesetz gilt für alle. Es schützt nicht nur Bäume pauschal, sondern konkret die Tiere, die darin leben.
Folgende Eingriffe sind ganzjährig verboten, wenn geschützte Tierarten betroffen sind:
- Zerstörung von Nestern, Bruthöhlen und Fledermausquartieren
- Töten oder Verletzen von Tieren und ihren Jungtieren
- Störung von Tieren während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit
Das bedeutet in der Praxis: Selbst wenn eine Fällung grundsätzlich erlaubt wäre, musst du vorher prüfen, ob Vögel, Fledermäuse oder andere geschützte Tiere im Baum leben. In Zweifelsfällen empfiehlt sich ein professioneller Baumschnitt in Ulm mit Artenschutz-Voruntersuchung durch einen zertifizierten Baumpfleger.
Naturdenkmäler: Diese Bäume sind in beiden Städten absolut geschützt
In Ulm wie in Neu-Ulm gibt es Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind. Diese stehen unter besonders strengem Schutz — sie dürfen weder gefällt noch wesentlich beschädigt werden, egal ob eine Baumschutzsatzung existiert oder nicht.
Naturdenkmäler sind in den Datenbanken der Umweltbehörden erfasst. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Baum als Naturdenkmal gilt, frag vor jedem Eingriff bei der zuständigen Stelle nach — in Ulm beim Stadtplanungsamt, in Neu-Ulm beim Landratsamt Neu-Ulm.
Der schnelle Vergleich: Ulm vs. Neu-Ulm auf einen Blick
| Merkmal | Ulm (Baden-Württemberg) | Neu-Ulm (Bayern) |
|---|---|---|
| Kommunale Baumschutzsatzung | ✅ Ja | ❌ Nein |
| Genehmigungspflicht | Ab 25 cm Ø / gemessen in 130 cm | Per Bebauungsplan-Eintrag |
| Fällstopp Brutzeit | 01.03.–30.09. | 01.03.–30.09. |
| Zuständige Stelle | Stadtplanungsamt Ulm | Stadtplanungsamt Neu-Ulm / Landratsamt |
| Artenschutz BNatSchG | ✅ Gilt immer | ✅ Gilt immer |
| Naturdenkmäler | Absolut geschützt | Absolut geschützt |
Sonderfall Sturmschaden: So handelst du richtig
Sturmschäden sind eine anerkannte Ausnahme vom Fällverbot — in beiden Städten. Wenn ein Baum durch Sturm oder Eis akut zur Gefahr wird (drohende Astbrüche, gekippter Stamm, eingebrochene Krone), darfst du auch innerhalb der Sperrzeit handeln.
Wichtig dabei: Dokumentiere den Schaden fotografisch, bevor du einen Baumpfleger rufst. Informiere die zuständige Behörde danach schnellstmöglich. In unserer Erfahrung ist die Reaktionszeit entscheidend — der Notfallservice von Baumpflege Schlupek ist für genau solche Situationen ausgelegt und kennt die Meldepflichten auf beiden Seiten der Donau.
Wann du auf jeden Fall einen Fachbetrieb einschalten solltest
Ob Ulm oder Neu-Ulm — es gibt Situationen, in denen du professionelle Unterstützung brauchst:
- Der Baum steht nahe an Gebäuden, Stromleitungen oder anderen Bäumen
- Du willst die Fällgenehmigung beantragen und weißt nicht, welche Unterlagen nötig sind
- Du verdächtigst den Baum krank zu sein (Pilzbefall, Totäste, Hohlstamm)
- Es handelt sich um einen großen, alten Baum mit komplizierter Stammstatik
- Du bist nicht sicher, ob dein Baum unter den Bebauungsplan oder die Satzung fällt
Unsere Baumfällung in Ulm und der Region Neu-Ulm erfolgt immer mit Voruntersuchung, Artenschutzcheck und korrekter Genehmigungsdokumentation — so bist du auf der sicheren Seite.

Neu-Ulm hat keine Baumschutzsatzung. Trotzdem kann dein Baum durch den Bebauungsplan als Erhaltungsbaum ausgewiesen oder als Naturdenkmal geschützt sein. Frag vor der Fällung beim Stadtplanungsamt Neu-Ulm nach — das ist kostenlos und schützt dich vor unerwarteten Bußgeldern.
In Ulm gilt die Baumschutzsatzung ab einem Stammdurchmesser von 25 cm, gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Boden. Obstbäume und kleinere Bäume unterhalb dieses Grenzwertes sind genehmigungsfrei fällbar — sofern keine anderen Schutzregelungen greifen.
In beiden Städten gilt das bundesweite Fällverbot nach BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen aus Artenschutzgründen verboten. Ausnahmen gibt es nur bei akuter Gefahr, zum Beispiel nach einem Sturmschaden.
Die Gebühren für eine Baumfällgenehmigung in Ulm variieren je nach Aufwand der Prüfung. Mehr zu den Gesamtkosten einer Baumfällung erfährst du in unserem Ratgeber zu Baumfällung Ulm Kosten.
Leichte Formschnitte, die das Erscheinungsbild des Baums nicht wesentlich verändern, sind in Ulm in der Regel auch ohne Genehmigung möglich. Stärkere Schnitte — mehr als ein Drittel der Krone — solltest du mit dem Stadtplanungsamt abstimmen. Unser Baumschnitt Ulm Service übernimmt alle nötigen Abklärungen für dich.
In Neu-Ulm ist das Stadtplanungsamt der erste Ansprechpartner für Fragen zum Bebauungsplan und Baumschutz. Für Fragen zum Artenschutz nach BNatSchG ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm zuständig.
Fazit: Donau trennt mehr als nur zwei Stadtteile
Die Baumschutzverordnung Ulm und Neu-Ulm unterscheiden sich grundlegend: Ulm schützt Bäume mit einer klaren Satzung und Genehmigungspflicht ab 25 cm Stammdurchmesser, Neu-Ulm hingegen ohne eigene Satzung, dafür mit Bebauungsplan und Bundesnaturschutzgesetz als Schutzinstrumenten. Wer auf der Neu-Ulmer Seite wohnt, sollte nicht davon ausgehen, dass ohne Satzung alles erlaubt ist.
In unserer täglichen Arbeit als Baumpflege-Fachbetrieb in Ulm und der Region sehen wir immer wieder, wie komplex die Rechtslage in der Praxis ist. Unsere Empfehlung: Lass dir vor jedem Eingriff einen kurzen Check machen — das ist in aller Regel kostenlos und schützt dich vor teuren Folgekosten.
Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.


