Bäume fällen im Winter: Fällsaison 2026/27, Vorteile & Kosten
Wenn im Oktober das Laub fällt, beginnt für uns die intensivste Zeit des Jahres. Bäume fällen im Winter hat handfeste Gründe — biologische, technische und rechtliche. In diesem Ratgeber erfährst du, warum die Fällsaison von Oktober bis Februar läuft, was in Ulm und Neu-Ulm tatsächlich gilt und woran du erkennst, dass ein Fälltermin besser noch etwas warten sollte.
Bäume fällen im Winter: Das steckt hinter der Fällsaison
Als Fällsaison bezeichnet man in Deutschland grob den Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar. Der Begriff stammt aus der Forstwirtschaft und hat sich in der gesamten Baumbranche eingebürgert. Er beschreibt keine starre gesetzliche Frist, sondern das Zeitfenster, in dem Fällungen fachlich am saubersten laufen.
In dieser Phase befinden sich Laubbäume in der Saftruhe. Der Stoffwechsel ist heruntergefahren, der Baum zieht Nährstoffe in Wurzel und Stamm zurück und wirft sein Laub ab. Genau das macht die Arbeit für uns berechenbarer.
Bei professioneller Baumpflege in Ulm planen wir den Großteil aller Fällungen bewusst in dieses Fenster. Wer im Sommer anfragt, bekommt von uns fast immer die gleiche Empfehlung: Wenn der Baum nicht akut gefährlich ist, warte bis Oktober.
Warum der Winter biologisch die beste Fällzeit ist
Der wichtigste Faktor ist das Laub — genauer gesagt: sein Fehlen. Ein unbelaubter Baum zeigt dir seine komplette Astarchitektur. Wir sehen jede Zwiesel, jeden Riss, jedes Stück Totholz und können den Fällvorgang exakt planen.
Der zweite Faktor ist der Wassergehalt. Im Winter enthält Laubholz spürbar weniger Wasser als im Hochsommer. Das Holz wiegt weniger, lässt sich leichter abseilen und trocknet später als Brennholz schneller durch.
Dazu kommt der Boden. Auf gefrorenem oder zumindest trockenem Untergrund hinterlassen Fahrzeuge und Technik kaum Spuren. Auf einer durchweichten Wiese im März sieht das ganz anders aus — dort holst du dir Fahrspuren, die dich den halben Sommer beschäftigen.
- Sichtbare Struktur: Rissbildung, Pilzkörper und Faulstellen sind ohne Laub viel besser zu beurteilen.
- Geringeres Gewicht: Weniger Wasser im Holz bedeutet leichtere Stücke am Seil.
- Bodenschutz: Gefrorener oder trockener Boden verdichtet weniger.
- Weniger Kollateralschaden: Stauden und Nachbarpflanzen sind eingezogen und werden nicht zertreten.
- Schnelleres Arbeiten: Ohne Belaubung geht das Abtragen einer Krone deutlich zügiger.

Rechtslage: Was in Ulm und Neu-Ulm wirklich gilt
Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum. Viele Ratgeber schreiben pauschal, dass Bäume von März bis September nicht gefällt werden dürfen. So einfach ist es nicht.
Die Schonzeit vom 1. März bis 30. September steht in § 39 BNatSchG. Sie betrifft Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze — ausdrücklich aber Gehölze außerhalb von Gärten. Bäume im eigenen Hausgarten sind von diesem Verbot bundesrechtlich ausgenommen. Verstöße gegen § 39 BNatSchG können mit bis zu 10.000 € geahndet werden.
Wichtig für die Region: Die Stadt Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung. Der Alb-Donau-Kreis und Neu-Ulm ebenfalls nicht. Es gibt hier also keinen pauschalen Stammumfang, ab dem ein Gartenbaum automatisch genehmigungspflichtig wäre — anders als etwa in München (60 cm Umfang in 1 m Höhe) oder Stuttgart (80 cm).
Für Senden, Blaustein, Erbach und das weitere Umland gilt: Ob dort örtliche Regelungen bestehen, klärt verbindlich die jeweilige Gemeindeverwaltung. Die Details zu Fristen und Genehmigungen haben wir im Ratgeber Wann darf man Bäume fällen? ausführlich aufgeschlüsselt.
Artenschutz im Winter: Der Check, den fast alle vergessen
Das ist der Punkt, an dem die meisten Online-Ratgeber aufhören — und aus unserer Erfahrung der Punkt, der in der Praxis am häufigsten schiefgeht.
§ 44 BNatSchG schützt Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere. Ganzjährig. Auch im Januar. Auch im Garten. Und “Ruhestätte” heißt genau das, was du im Winter in alten Bäumen findest: Fledermausquartiere, Specht- und Baumhöhlen, Winterverstecke von Insekten und Kleinsäugern.
Ein Baum kann also mitten in der Fällsaison komplett laubfrei dastehen — und trotzdem darf er nicht ohne Weiteres fallen. Verstöße gegen § 44 BNatSchG können mit bis zu 50.000 € geahndet werden.
Herbst, Hochwinter oder Spätwinter — der beste Zeitpunkt im Detail
Innerhalb der Fällsaison gibt es Unterschiede. Nicht jeder Monat eignet sich für jede Aufgabe gleich gut.
| Zeitraum | Eignung | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Oktober – November | Sehr gut | Laub ist ab, Boden meist noch trocken, Termine gut verfügbar |
| Dezember – Januar | Gut | Kürzeste Tageslichtphase, Frostrisiko, Hochsaison bei Fachbetrieben |
| Februar | Sehr gut | Boden noch fest, Vögel beginnen erst mit der Reviersuche |
| März – September | Eingeschränkt | Brutzeit, Belaubung, weicher Boden — nur bei akuter Gefahr |
Unser Favorit für Gartenbäume ist der späte Oktober bis Ende November. Da hast du die beste Kombination aus Laubfreiheit, tragfähigem Boden und realistischen Terminen. Im Februar wird es noch einmal gut, allerdings solltest du dann zügig sein — ab Ende Februar beginnen die ersten Amseln und Meisen mit der Reviersuche.
Falls du zusätzlich über Kronenpflege nachdenkst: Der ideale Zeitpunkt für einen fachgerechten Baumschnitt liegt teilweise anders als der für Fällungen. Obstbäume schneiden wir zum Beispiel gern im Spätwinter kurz vor dem Austrieb.
Wann du im Winter NICHT fällen solltest
Winter ist nicht gleich Winter. Es gibt Tage, an denen wir Fälltermine aktiv absagen — und das solltest du von jedem seriösen Betrieb erwarten.
Bei starkem Frost unter etwa −5 °C wird Holz spröde. Fasern brechen dann anders als erwartet, das Fallverhalten wird unberechenbarer, und auch Seile und Karabiner arbeiten bei tiefen Temperaturen weniger vorhersehbar.
Bei Schnee- und Eislast in der Krone verschiebt sich der Schwerpunkt massiv. Ein großer Laubbaum kann nach starkem Nassschnee mehrere hundert Kilogramm Zusatzgewicht tragen — verteilt völlig ungleichmäßig. Das ist einer der häufigsten Gründe für Fehleinschätzungen bei der Fällrichtung.
Bei Wind ab Windstärke 5 stellen wir Kletterarbeiten grundsätzlich ein. Und bei überfrorener Nässe auf Stamm und Ästen gibt es keine verlässliche Klettersicherung.
- Starker Frost unter −5 °C → Sprödbruchgefahr im Holz
- Schnee oder Eis in der Krone → verschobener Schwerpunkt
- Wind ab Stärke 5 → keine kontrollierte Fällrichtung
- Überfrorene Nässe → Kletterarbeit nicht sicher durchführbar
- Vereister, aber weicher Untergrund → Technik rutscht, Boden bricht ein
Anders sieht es bei akuten Gefahrenbäumen aus. Wenn nach einem Sturm ein Stamm gerissen ist oder ein Baum sich sichtbar neigt, wird nicht auf die Fällsaison gewartet — dann handeln wir sofort. Woran du solche Fälle erkennst, steht im Ratgeber zu Gefahrenbäumen und ihren Warnzeichen.
Was eine Baumfällung im Winter kostet
Der Preis hängt kaum von der Jahreszeit ab, sondern von Höhe, Standort und Zugänglichkeit. Ein freistehender Baum auf der Wiese ist eine ganz andere Aufgabe als eine Fichte zwischen Gartenhaus, Stromleitung und Nachbarterrasse.
Trotzdem gibt es einen saisonalen Effekt: Im Oktober und im Februar sind die Kalender bei den meisten Betrieben noch offener als im Dezember. Wer flexibel ist und uns früh anfragt, bekommt meist den besseren Termin — und manchmal lässt sich eine Fällung mit einem ohnehin geplanten Einsatz in der Nachbarschaft kombinieren.
Die entscheidenden Kostentreiber sind:
- Baumhöhe und Stammdurchmesser
- Zugänglichkeit für Hubsteiger oder Kran
- Notwendigkeit einer Sektionsfällung per Seilklettertechnik
- Entsorgung von Stammholz und Schnittgut
- Optional: Stubbenfräsen nach der Fällung
Eine detaillierte Aufschlüsselung mit realistischen Spannen findest du in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Baumfällung in Ulm. Für dein konkretes Objekt machen wir den Baum-Check ohnehin kostenlos vor Ort.
Ablauf: So läuft eine Winterfällung bei uns ab
Als Betrieb, der seit 2022 in Ulm und Umgebung im Einsatz ist, haben wir einen festen Ablauf — gerade im Winter, wo die Tage kurz sind und das Wetter kippen kann.
Schritt 1 – Baum-Check vor Ort. Wir beurteilen Zustand, Standsicherheit, Fällrichtung und mögliche Schutzstatus. Dabei prüfen wir auch Höhlungen und Quartiere.
Schritt 2 – Klärung der Rechtslage. Falls Sonderschutz greift, nehmen wir Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf, bevor irgendetwas geplant wird.
Schritt 3 – Verfahren festlegen. Wurffällung am Stück, wenn genug Platz ist. In beengter Lage arbeiten wir stückweise per Seilklettertechnik von oben nach unten, nach den Vorgaben der ZTV-Baumpflege.
Schritt 4 – Absicherung und Fällung. Arbeitsbereich absperren, Nachbarn informieren, bei Bedarf Rückhaltseile setzen.
Schritt 5 – Aufarbeitung. Stammholz ablängen, Schnittgut häckseln oder abfahren, Fläche besenrein hinterlassen.
Nach der Fällung: Stubben, Holz und Ersatzpflanzung
Mit dem letzten Schnitt ist die Arbeit nicht erledigt. Der Wurzelstock bleibt stehen — und der stört später beim Rasenmähen, beim Neupflanzen und kann Pilze anziehen.
Winter ist auch dafür ein guter Zeitpunkt: Der Boden ist fest genug für die Stubbenfräse, und die freigeräumte Fläche hat bis zum Frühjahr Zeit, sich zu setzen. Welche Verfahren es gibt und was sie kosten, haben wir unter Baumstumpf entfernen zusammengestellt.
Das Stammholz von Laubbäumen wie Esche, Buche oder Obstbaum ist wertvolles Brennholz. Im Winter gefälltes Holz trocknet besser durch — gespalten und luftig gestapelt ist es nach zwei Sommern ofenfertig.
Und dann ist da noch die Lücke im Garten. Wenn du an derselben Stelle wieder etwas pflanzen willst, ist das Frühjahr oder der folgende Herbst der richtige Moment. Wir beraten dich gern dazu, welche Art an deinem Standort langfristig funktioniert, und übernehmen die fachgerechte Baumpflanzung gleich mit.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Winterfällung
In der Praxis sehen wir jedes Jahr dieselben Muster — und fast alle sind vermeidbar.
- Zu spät anfragen. Wer im Dezember anruft, bekommt oft erst im Februar einen Termin. Wer im September fragt, sucht sich den Tag aus.
- Auf den Artenschutz-Check verzichten. “Der Baum ist doch kahl” ist keine Prüfung. Höhlen und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt.
- Bei Schneelast fällen. Das zusätzliche Gewicht in der Krone verändert die Fällrichtung — und zwar meistens in die falsche Richtung.
- Selbst zur Kettensäge greifen. Ohne Sachkundenachweis, PSA und Erfahrung ist eine Fällung nahe Gebäuden lebensgefährlich und versicherungsrechtlich heikel.
- Grenzabstände ignorieren. Steht der Baum nah an der Grundstücksgrenze, gehören die Nachbarn informiert — auch wenn der Baum eindeutig dir gehört.
FAQ – Häufige Fragen zum Bäume fällen im Winter
Die Fällsaison läuft bis Ende Februar. Ab dem 1. März greift die Schonzeit nach § 39 BNatSchG für Gehölze außerhalb von Gärten. Gartenbäume sind davon bundesrechtlich ausgenommen, der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt aber ganzjährig — auch im eigenen Garten.
Die Stadt Ulm hat keine allgemeine Baumschutzsatzung, es gibt also keinen pauschalen Stammumfang-Grenzwert. Eine Abstimmung ist trotzdem nötig, wenn der Baum als Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil, über den Bebauungsplan oder als Teil einer geschützten Allee besonders geschützt ist. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ulm.
Leichter Frost ist kein Problem und macht den Boden sogar tragfähiger. Bei starkem Frost unter etwa −5 °C wird Holz spröde und bricht unkontrolliert — dann verschieben wir den Termin. Auch Schnee oder Eis in der Krone sind ein klares Abbruchkriterium.
Ja. Im Winter gefälltes Laubholz enthält weniger Wasser, weil der Baum in der Saftruhe ist. Gespalten und luftig gestapelt ist es nach etwa zwei Sommern ofenfertig — deutlich zuverlässiger als Sommerholz.
Am besten im August oder September für die kommende Saison. Die Wochen von November bis Januar sind bei Fachbetrieben in der Region Ulm meist als Erstes ausgebucht, und die attraktiven Oktober-Termine gehen früh weg.
Dann darf der Baum nicht ohne Weiteres gefällt werden — Ruhestätten sind nach § 44 BNatSchG ganzjährig geschützt. In diesem Fall wird die Untere Naturschutzbehörde eingebunden, die über Ausgleichsmaßnahmen wie Ersatzquartiere oder eine zeitliche Verschiebung entscheidet.

Fazit: Jetzt planen, im Winter fällen
Bäume fällen im Winter ist kein Kompromiss, sondern die fachlich beste Lösung. Laubfreie Sicht auf die Krone, leichteres Holz, tragfähiger Boden und ein sauber prüfbarer Artenschutz — all das bekommst du zwischen Oktober und Februar in einer Kombination, die kein anderer Zeitraum bietet.
Was du dafür tun musst, ist einfach: früh planen. Wer jetzt im Spätsommer anfragt, sichert sich die guten Oktober-Termine, hat Zeit für die Klärung eventueller Schutzstatus und muss im Winter nicht improvisieren.
Wir schauen uns deinen Baum vor Ort an, prüfen Standsicherheit, Schutzstatus und mögliche Quartiere und sagen dir ehrlich, ob eine Fällung überhaupt nötig ist — oder ob eine Baumfällung in Ulm durch gezielte Kronenpflege noch Jahre hinausgeschoben werden kann. Der Baum-Check kostet dich nichts.
Fälltermin für den Winter sichern
Du erreichst uns ganzjährig — für die Terminplanung der kommenden Fällsaison genauso wie für akute Gefahrenbäume. Schreib uns einfach über das Kontaktformular, dann melden wir uns kurzfristig zurück.
Wir schauen kostenlos vorbei, beurteilen Ihre Situation vor Ort und erstellen ein transparentes Angebot.


